Kostenübernahme

  • Gesetzliche Krankenkassen (GKV)
    Eine Abrechnung ist mit allen gesetzlichen Kassen möglich.

  • Private Krankenkassen (PKV) und Beihilfestellen
    Mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist ebenfalls eine Abrechnung möglich. Hier gibt es eine Vielzahl von Tarifen, die Übernahme von Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters informieren. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) festgelegt.

  • Berufsgenossenschaften (BG)
    Bei Berufsunfällen werden i.d.R. die Behandlungskosten von Ihrer Berufsgenossenschaft in voller Höhe übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen BG vor Beginn der Therapie über die entsprechenden Modalitäten.

  • Selbstzahler
    Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen. Grundlage für die Kosten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).